Allgemeine Geschäftbedingungen der GEMTEC Laseroptische Systeme GmbH

1. Geltung

Hat unser Vertragspartner Allgemeine Geschäftsbedingungen aufgestellt, so ist deren Anwendbarkeit durch die Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen, sofern sie sich nicht widersprechen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich anerkannt sind. In der Ausführung einer Bestellung liegt eine solche Anerkennung nicht.

2. Bestellung, Preise und Lieferung

Telefonische Bestellungen sind für uns nur nach schriftlicher Bestätigung durch unseren Vertragspartner verbindlich. Schweigen auf unsere Auftragsbestätigung bedeuten ihre Anerkennung. Erkennen wir eine Stornierung an, hat der Vertragspartner eine Stornogebühr zu zahlen, wenn Stornierung und Widerspruch später als eine Woche ab Datum der Auftragsbestätigung bei uns eingehen. Die Stornogebühr beträgt 5% des Auftragswertes, jedoch mindestens EUR 20,–. Von uns anerkannte nachträgliche Vertragsänderungen bezüglich Beschaffung der Lieferung oder Leistung sind nur binnen einer Woche ab Datum unserer Auftragsbestätigung ohne Aufpreis möglich. Stornierungen, Reklamationen, u.ä. ohne Angaben unserer Referenzdaten gelten als nicht eingegangen und führen nicht zur Fristunterbrechung. Wir stellen unseren Vertragspartnern jeweils die am Tage der Lieferung oder sonstigen Leistungen gültigen Preise in Rechnung. Alle Preise, auch die in den Auftragsbestätigungen, gelten nur als Festpreise, sofern sich die Parität des EURO gegenüber anderen Währungen nicht ändert. Kommt es zu fühlbaren Schwankungen, so können wir den bestätigten Preis erhöhen. Alle Preise gelten ab Winnenden. Der Versand und die etwaige Rücksendung der Ware erfolgt auf Gefahr unseres Vertragspartners. Das gilt auch in Fällen, in denen wir von etwaigen Anweisungen unseres Vertragspartners über Art und Weise der Versendung ohne dringenden Grund abweichen oder den Versand der Ware mit eigenen Transportmitteln und/oder betriebszugehörigen Personen besorgen. Die Porto- und Versandkosten gehen, wenn nicht anders vereinbart ist, zu Lasten des Bestellers; dies gilt auch bei Rücksendung. Unsere Lieferungen werden von uns gegen Transportschäden versichert, insoweit leisten wir Ersatz. Für Rücksendungen jeder Art trägt der Absender das Risiko. Im Schadensfall ist der Empfänger der Sendung zur Meidung des Verlustes aller Ansprüche gehalten, uns unverzüglich eine Schadensbestätigung des Transportführers oder Spediteurs bzw. der Post- oder Bahnverwaltung zu übermitteln. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Wird unverzollte Lieferung vereinbart, so gilt dies unter der Bedingung, dass die Zollverwaltung die zollfreie Einfuhr anerkennt. Wird Zoll erhoben, so berechnen wir ihn nebst angemessener Abwicklungsgebühr nach.

3. Zahlungsbedingungen

Wir liefern und leisten gegen Kasse oder Nachnahme. Falls auf Grund besonderer Vereinbarungen gegen Ziel geliefert oder geleistet wird, muss binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug gezahlt werden. Skonti werden von uns nur nach schriftlicher Bestätigung gewährt. Im Verzugsfall und bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, mindestens jedoch 8% p.a., zu berechnen. Reparaturen sind sofort nach dem Zugang der Rechnung und ohne jeden Abzug zu bezahlen. Kommen die Käufer mit der Anzahlung oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die Firma Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt der zu ersetzende Schaden 15 Prozent des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

4. Liefer- und sonstige Fristen

Eine Verpflichtung zur Einhaltung von Liefer- und sonstigen Terminen wird für uns nur dann begründet, wenn hierüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. Unser Vertragspartner ist berechtigt, sich auf eigene Kosten von vertragsgemäßer Ausführung und Lieferung zu unterrichten. Alle anfallenden Kosten, auch für die Nachprüfung, trägt unser Vertragspartner. Wir dürfen vereinbarte Lieferzeiten unterschreiten. Der Vertragspartner hat ein Rücktrittsrecht aus Leistungsverzug, wenn er uns durch eingeschriebenen Brief eine Frist von mindestens 8 Wochen zur Erfüllung unter Leistungsablehnungsandrohung gesetzt hat und wenn diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Beruht die Verspätung oder Nichterfüllung von Aufträgen darauf, dass wir selbst von unseren Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefert werden, so können Ansprüche gleich welcher Art gegen uns nicht geltend gemacht werden.

5. Eigentumsvorbehalte

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur Abdeckung aller Nebenforderungen sowie eines zu unseren Gunsten etwa bestehenden Kontokorrentsaldos unser Eigentum. Gibt der Käufer Schecks oder Wechsel, so wird er erst mit der Zahlung (Einlösung) des Schecks oder Wechsels Eigentümer der Ware. Waren, an denen wir uns das Eigentum vorbehalten haben, dürfen im gewöhnlichen Geschäftsgang veräußert oder verarbeitet, jedoch nicht verpfändet oder sicherungsweise übereignet werden. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung oder zur Verarbeitung kann widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seine Zahlungspflicht nicht rechtzeitig erfüllt oder sonst ein wichtiger Grund besteht. Der Vertragspartner tritt uns mit Auftragserteilung alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern zustehenden Rechte mit Nebenrechten ab. Jede Verarbeitung erfolgt für uns. Von Drittkäufern erhaltene Gelder sind sofort an uns weiterzuleiten.

6. Gewährleistung

GEMTEC gewährleistet für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab Lieferdatum, dass die Ware frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Sollte sich die Ware während der Gewährleistungszeit als defekt erweisen, repariert GEMTEC die defekte Ware, ohne dass dem Kunden hierdurch Kosten für Teile oder Arbeitsstunden entstehen, oder ersetzt es durch neue Ware. Für die Aufrechterhaltung der Gewährleistungsansprüche ist die Einhaltung der Service-Intervalle eine wichtige Voraussetzung. Ab Lieferdatum ist spätestens alle 12 Monate ein Service durchzuführen. Der Service umfasst die Überprüfung und Wartung, sowie eine allgemeine Funktionskontrolle aller wichtigen Systemkomponenten. Verschleißteile wie etwa Laserentladungsröhren, Referenzzellen, Filter, Ventile oder Pumpmembranen werden gewartet und gegebenenfalls erneuert. Zur Inanspruchnahme des Kundendienstes im Rahmen dieser Gewährleistung muss der Kunde die Firma GEMTEC vor Ablauf der Gewährleistungszeit von dem Defekt in Kenntnis setzen und entsprechende Vorkehrungen für die Durchführung des Service treffen. Der Kunde ist für das Verpacken und Versenden der defekten Ware an das von GEMTEC angegebene Servicecenter verantwortlich, wobei die Versandkosten im Voraus zu bezahlen sind. GEMTEC trägt die Kosten für die Rücksendung der Ware an den Kunden, wenn der Versand an einen Ort erfolgt, der in dem Land liegt, in dem sich das GEMTEC-Servicecenter befindet. Bei Rücksendung der Ware ins Ausland gehen alle Versandkosten, Zölle, Steuern und sonstige Kosten zu Lasten des Kunden. Diese Gewährleistung gilt nicht für Defekte, Fehler oder Schäden, die durch falsche Verwendung oder unsachgemäße bzw. unzureichende Wartung und Pflege verursacht wurden. GEMTEC ist nicht verpflichtet, im Rahmen dieser Gewährleistung a) Schäden zu beheben, die durch Einbau-, Reparatur- oder Wartungsmaßnahmen von nicht zu den GEMTEC-Vertretungen gehörendem Personal entstanden sind, b) Schäden zu reparieren, die durch unsachgemäße Verwendung oder Anschluss an nichtkompatible Geräte verursacht wurden oder c) ein Gerät zu warten, das modifiziert oder mit anderen Geräten zu einer Einheit zusammengeschlossen wurde, wenn dadurch ein größerer Aufwand entsteht. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften entsprechende Sicherheit ist auch nach den entsprechenden ausländischen Bestimmungen gewährleistet. Insoweit sind wir zur Lieferung nicht VDE-geprüfter Waren berechtigt.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Stuttgart, auch in Wechsel- und Scheckprozessen. Zwischen uns und dem Vertragspartner gilt nur Deutsches Recht. GEMTEC Laseroptische Systeme GmbH, Otto-Hahn-Str. 3, D-71364 Winnenden, Tel.: 07195/911 2950, Fax: 07195/911 2959, USt-IdNr.: DE 208077374 Geschäftsführer: Dipl.-Phys. Gerhart Schroff; Sitz Winnenden; Amtsgericht Stuttgart HRB 264139 Kreissparkasse Waiblingen, Konto Nr. 7241336, BLZ 60250010, Stand 06/2019.

Die Geschäftsbedingungen können Sie sich gerne hier downloaden:

Geschäftsbedingungen Gemtec

GEMTEC Laseroptische Systeme GmbH, Otto-Hahn-Str. 3, D-71364 Winnenden, Tel.: 07195/911 2950, Fax: 07195/911 2959, USt-IdNr.: DE 208077374

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